Reset WZW Verfahren

Ein neues Bundesgerichtsurteil, publiziert am 13.02.2024 unter 9C_135/2022 entfernt den Aerzteindex als Beweismittel. Betroffen davon ist der RSS-Index bis 2008, der ANOVA-Index bis 2017 und der Regressionsindex ab 2017. Ein erhöhter Index reicht nun nicht mehr für die Fabrizierung einer Klage. Die von santésuisse mit massivem Druck auf die FMH etablierte Praxis der Wirtschaftlichkeitsbeurteilung ist damit kolossal gescheitert. Dies nach 20 Jahren Irreführung von Gerichten, hörigen Kommissionen, einer zahnlosen FMH obsoleten Verträgen.

Von santésuisse angegriffene Arztpraxen haben seit dem neuen Bundesgerichtsurteil eine vollkommen neue und stärker Ausgangslage, dies ist ein seit 20 Jahren notwendiger Reset im Sinne der verbesserten
juristischen Beurteilung von Wirtschaftlichkeit. Es ist beim Resultat von erhöhten Kosten gemäss Regressionsindex primär von der Unschuld und damit von der Kostennotwendigkeit der erhöhten Kosten auszugehen. Es liegt an santésuisse die Beweise zu liefern, dass die erhöhten Kosten unwirtschaftlich seien.

Zur Ermittlung in dieser Frage ist allerdings die Arztpraxis verpflichtet. Dank den PCG kann jedoch leicht festgestellt werden, ob die Vergleichsgruppe vergleichbare Erkrankte und vergleichbare Krankheiten aufweist. Zudem muss santésuisse die Praxisbesonderheiten der Vergleichsgruppen-Praxen als Beweismittel liefern, damit die Analyse der Praxisbesonderheiten objektiv überhaupt möglich wird. Da santésuisse die Vergleichsgruppen Praxisbesonderheiten nicht kennt, ist santésuisse nicht in der Lage, für die überhöhten Kosten der Arztpraxis Beweise zu fabrizieren. Doch ohne diese Beweise ist mit dem Bundesgerichtentscheid 9C_135/2022 keine Klageerhebung mehr möglich.

Damit wird die gesamte Screening Methode obsolet und die FMH muss, wie wir schon immer gefordert haben, den Weg in die Realität der Unwirtschaftlichkeitserkennung gehen. Dies bedingt vollkommen neue Konzepte und Methoden. Der Vertrag FMH santésuisse curafutura vom 01.02.2023 ist mit diesem Bundesgerichtsentscheid rechtlich betrachtet Makulatur, die bisherigen Verhandlungen in den paritätischen Kommissionen müssen komplett neu gestaltet werden: die Arztpraxis mit überhöhten Kosten ist nicht den Beweis der Unwirtschaftlichkeit schuldig, sondern santésuisse.

Unsere umfassenden Kommentare zur WZW Katastrophe von santésuisse und die endlich erfolgten notwendigen Korrekturen durch das Bundesgericht hier.